DNA - Verifikation
Hinter dem Zuchtnamen eines Australian Shepherds findet sich in der Regel noch ein Zusatztitel: DNA-VP oder DNA-CP.
DNA-CP: „CP“ steht für „certified parentage“, dieser Zusatz erscheint hinter dem Namen des DNA-bestimmten Hundes, wenn keines oder nur ein Elterntier dieses Hundes DNA-bestimmt ist
und besagt einfach nur, daß dieser Hund DNA-untersucht und erfaßt ist.
DNA-VP: „VP“ steht für „verified parentage“, dieser Zusatz erscheint hinter dem Namen des DNA-bestimmten Hundes, wenn beide Elterntiere dieses Hundes DNA-bestimmt
sind. Die biologischen Eltern sind also nachgewiesen.
Seit dem 1.Januar.2011 müssen alle ASCA- Zuchthunde DNA-verifiziert sein.
Beim ASCD müssen schon seit dem 01.Dezember.2003 alle Hunde, die in das Zuchtbuch eingetragen werden, DNA-verifiziert sein.
Die DNA wird aus Blut gewonnen und in vorgeschriebenen Laboren untersucht.
Es handelt sich um eine reine Abstammungsuntersuchung und hat nichts mit genetisch bedingten Krankheiten zu tun.